Meinung · GASTKOMMENTAR
Bundesstaatsanwaltschaft – ein teurer Etikettenschwindel
Entwurf wirkt dem Anschein politischer Einflussnahme nicht entgegen
Rechtsanwältin · · 5 min Lesezeit

Die Bundesregierung hat ihre Pläne für eine Bundesstaatsanwaltschaft präsentiert. Ziel ist es, den politischen Einfluss auf Strafverfahren zu beseitigen. Die neunwöchige Begutachtungsfrist läuft, doch der Widerstand ist schon jetzt groß.
Konkrete Überlegungen zur Verlagerung der Weisungsspitze gibt es bereits seit mehr als 20 Jahren. Eine - auch nur teilweise - Übertragung an ein vom Justizminister verschiedenes Organ oder Gremium erfordert jedoch eine tiefgreifende Verfassungsänderung und ist im Hinblick auf die Letztverantwortlichkeit verfassungspolitisch kritisch zu sehen. Aus diesem Grund richtete der von der ÖVP nominierte Justizminister Wolfgang Brandstetter 2014 über Empfehlung eines Beratungsgremiums den bis heute bestehenden Weisungsrat ein, um dem „Anschein einer politischen Beeinflussung“ entgegenwirken.
Während des Ibiza-Untersuchungsausschusses, der sich auch mit einer angeblichen politischen Einflussnahme durch den zwischenzeitig verstorbenen Sektionschef Christian Pilnacek befasste, beschloss die türkis-grüne Bundesregierung im Februar 2021 die Schaffung einer unabhängigen Generalstaatsanwaltschaft, „die frei von politischer Beeinflussung“ ihre Funktion ausüben sollte.
Vor diesem Hintergrund richtete Justizministerin Alma Zadić (Die Grünen) eine hochkarätig besetzte Arbeitsgruppe ein, die im September 2022 eine monokratische Organisation der Generalstaatsanwaltschaft empfahl. Die parlamentarische Kontrolle der Staatsanwaltschaft in Strafverfahren sollte erst nach dem rechtskräftigen Abschluss greifen. Gemeinsam mit einem eigens von ihr einberufenen Expertenbeirat sprach Zadić sich jedoch in weiterer Folge öffentlich für ein "Mehraugenprinzip" an der Spitze der Generalstaatsanwaltschaft aus.
“Wunschkonzert für Alma Zadić”
Obwohl weder der Ibiza-Untersuchungsausschuss 2021 noch der ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss 2022 Hinweise auf parteipolitisch motivierte Weisungen oder ein „System Pilnacek“ ergeben hatten, richtete Zadić nach dem Tod von Christian Pilnacek Ende 2023 eine Untersuchungskommission ein, um Verdachtsmomente in Richtung einer (auch nur versuchten) politischen Einflussnahme auf die Justiz aufzuklären. Die Kommission unter der Leitung von Martin Kreutner, Initiator des Antikorruptionsvolksbegehrens, nahm ihre Tätigkeit im Dezember 2023 auf. Im Juli 2024 wurde der Abschlussbericht der „Kreutner“-Kommission veröffentlicht, in welcher – wie auch schon im von Kreutner initiierten Antikorruptionsvolksbegehren – unter anderem die Errichtung einer unabhängigen Bundes- oder Generalstaatsanwaltschaft empfohlen wurde.
Der ehemalige von der FPÖ nominierte Justizminister Dieter Böhmdorfer zog die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Kommission in Zweifel und bezeichnete den Bericht als „Wunschkonzert für Alma Zadić“. Keine Notwendigkeit für eine Änderung der Weisungsspitze sah auch der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Christoph Grabenwarter. Das Weisungsrecht bei Ermittlungen sei per se „noch nichts Schlechtes“, so Grabenwarter. „Wichtig ist nur, dass Weisungen gesetzmäßig sind und dass man sie transparent macht. Ein Minister muss dafür gegenüber der Öffentlichkeit und dem Parlament geradestehen.“ Die Bestellung eines weisungsfreien Generalstaatsanwalts, der nicht ohne weiteres abrufbar sei, bezeichnete er als „Bruch“. Das Modell einer Weisungsspitze, angesiedelt bei einem dem Parlament verantwortlichen Minister, sei „tief verwurzelt in unserem Verständnis des Demokratieprinzips“.
Namensgebung verfehlt
Im Zuge des Anfang Jänner 2025 gescheiterten Versuchs der Regierungsbildung zwischen ÖVP, SPÖ und NEOS konnte keine Einigung über die Schaffung einer unabhängigen Generalstaatsanwaltschaft erzielt werden. Da die FPÖ diesem Vorhaben skeptisch gegenübersteht, war eine Änderung der Weisungsspitze während der bis Mitte Februar 2025 dauernden Regierungsverhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP kein Thema.
Die aktuelle Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS einigte sich schließlich im Regierungsprogramm auf die Schaffung einer unabhängigen (nunmehr) Bundesstaatsanwaltschaft, wobei schon die Bezeichnung im Hinblick auf in Österreich nicht bestehende Landesstaatsanwaltschaften verfehlt scheint.
Bereits im Sommer 2025 präsentierte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) den Entwurf eines Ministerratsvortrags, der ein gleichberechtigtes Dreier-Gremium als Weisungsspitze vorsah. Dieser Entwurf stieß auch innerhalb der Justiz auf heftige Kritik. Der Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), Georg Kodek, bezeichnete die „vorschnelle Festlegung auf ein mehrköpfiges Leitungsgremium“ als „bedauerlich“ und „im internationalen Vergleich nahezu singulär“. Die Leiterin der Generalprokuratur, Margit Wachberger, sprach sich gegen eine Ansiedlung der Bundesstaatsanwaltschaft bei der Generalprokuratur aus: „Bevor man das vermischt und zusammenlegt, sollte man beim jetzigen System bleiben.“
“Gefahr einer Verschlechterung”
Ende Juni 2026 schickte die Regierung einen Gesetzesentwurf in die Begutachtung, der – aller sachlichen Kritik zum Trotz – eine Eingliederung der Generalprokuratur in die Bundesstaatsanwaltschaft vorsieht. Das Weisungsrecht soll bei einem Dreier-Gremium liegen, dessen Mitglieder über Vorschlag einer zehnköpfigen Besetzungskommission vom Nationalrat gewählt werden.
Gernoth Kanduth, Präsident der Richtervereinigung, sieht darin „keine Verbesserung, sondern eine Politisierung“ und hofft, „dass dieser Vorschlag keine Verfassungsmehrheit findet“. OGH-Präsident Kodek ortet einen „Etikettenschwindel" und eine „Themenverfehlung". Nach Ansicht der Generalprokuratur besteht (weiterhin) „die Gefahr einer Verschlechterung des derzeit an sich gut funktionierenden Systems“.
Scharfe Kritik kommt auch aus der Rechtsanwaltschaft. Nach Ansicht von Peter Csoklich, Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, braucht es eine monokratische Weisungsspitze. Auch die geplante Amtszeit von sechs Jahren hält er für zu kurz, um echte Unabhängigkeit zu gewährleisten. Rüdiger Schender, Vorsitzender des Arbeitskreises Strafrecht des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), kritisiert darüber hinaus die mangelnde Einbindung der Rechtsanwaltschaft in die Reformüberlegungen sowie die Nichtberücksichtigung der bereits von hochrangigen Justizangehörigen geäußerten Bedenken. Um tatsächlich politisch unabhängig zu sein, benötige die Bundesstaatsanwaltschaft zudem ein eigenes Budget.
Hinzu kommt, dass Ernennungsvoraussetzung für die Bundesstaatsanwaltschaft lediglich eine zehnjährige Berufserfahrung in der Strafjustiz ist, sodass formal sogar Bezirksrichter ohne jegliche Erfahrung in komplexen Wirtschafts- und Korruptionsverfahren sowie in der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsarbeit und Fachaufsicht für diese Position in Frage kommen. Die Ernennung von Rechtsanwälten kann darüber hinaus (zumindest im Einzelfall) erhebliche Befangenheitsprobleme mit sich bringen.
Jährliche Kosten von neun Millionen Euro
Die Abberufung soll – in Anlehnung an die Ministeranklage - entweder durch den Verfassungsgerichtshof oder durch ein disziplinarrechtliches Verfahren erfolgen, wobei gewährleistet sein muss, dass Letzteres keine politische Einflussnahme durch die Hintertüre ermöglicht. Hinzu kommt, dass ohnehin zeitnah eine – dem Willen des historischen Gesetzgebers entsprechende – Beschränkung der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten auf jene Fälle vorgesehen ist, in denen grundlegende Interessen der Republik Österreich sowie zentrale Organe der drei Staatsgewalten betroffen sind. Dadurch wird die Anzahl der Berichte und berichtspflichtigen Verfahren und folglich auch jegliche Möglichkeit einer (politischen) Einflussnahme ebenso deutlich wie wirksam verringert.
Nicht nachvollziehbar ist daher, dass für die Bundesstaatsanwaltschaft – trotz der erwartbaren Entlastung der Weisungsspitze durch die Neuregelung der Berichtspflichten - 40 neue Planstellen geschaffen werden sollen, die jährliche Kosten von neun Millionen Euro verursachen, während in der ersten Instanz nicht nur Richter und Staatsanwälte, sondern sogar die Mittel für Microsoft-Lizenzen fehlen.
Die Dreier-Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS sollte dem Rat von OGH-Präsident Kodek folgend das Projekt „ein bis zwei Jahre liegen lassen und sich dem Thema dann ganz neu widmen“, anstatt in Zeiten der Budgetnot Millionen für eine vermeintlich unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft auszugeben, an deren Spitze ein politisch besetztes Dreier-Gremium steht. Eine solche Bundesstaatsanwaltschaft wirkt dem Anschein politischer Einflussnahme nicht entgegen, soll aber offensichtlich den Anschein politischer Handlungsfähigkeit erwecken. Ein teurer Etikettenschwindel.
Leserfinanziert
Unabhängigen Justizjournalismus sichern
Diesen Beitrag haben Sie kostenlos gelesen. Macht & Recht ist leserfinanziert — mit Ihrer Spende sichern Sie unabhängige Recherche zu Justiz und Rechtsstaat.
Weiterlesen
Meinung
Fall Pilnacek: Ein unwürdiges Schauspiel auf dem Rücken eines Toten
Gernot Rohrhofer · 14.6.2026
Meinung
Diversionen im Fall Pilnacek: Ein verzerrtes Gesamtbild
Gernot Rohrhofer · 8.6.2026