Meinung · KOMMENTAR
Diversionen im Fall Pilnacek: Ein verzerrtes Gesamtbild
Weitere Ermittlungen gegen Karin Wurm und Anna P.
Von Gernot Rohrhofer
Redaktionsleiter · 8. Juni 2026 · 3 min Lesezeit

Die letzte Freundin von Christian Pilnacek und ihre ehemalige Mitbewohnerin sind nach ihren falschen Aussagen vor der WKStA mit einem blauen Auge davongekommen. Beide Strafverfahren wurden diversionell erledigt. Vertretbare Entscheidungen. Doch dem Gesamtbild werden sie nicht gerecht.
Bevor im Pilnacek-Untersuchungsausschuss die letzten Befragungen vor der Sommerpause stattfinden, beschäftigte der Fall vor wenigen Tagen neuerlich die Justiz. Mit Karin Wurm musste sich die letzte Freundin des verstorbenen Sektionschefs vor Gericht verantworten. Mit Anna P. ihre ehemalige Mitbewohnerin. Beide verheimlichten, den privaten Laptop von Christian Pilnacek zuerst dem IT-Experten Harald M. und dann dem ehemaligen BZÖ-Politiker Christian Mattura übergeben zu haben. Wurm sagte am 4. April 2024 vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft aus, P. am 23. Mai 2024 vor Beamten des Bundesamtes für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK).
Sowohl Karin Wurm als auch Anna P. räumten vor Gericht ein, falsche Angaben gemacht zu haben und kamen mit einer Diversion davon - leisten beide jeweils 250 Euro Verfahrenskostenbeitrag und 180 Stunden Sozialarbeit, ist das Verfahren gegen sie vorbei. Die Diversionen sind aus Sicht des Richters, der nur diesen Teil der Vorwürfe zu beurteilen hatte, vertretbar. Sie verzerren aber das Gesamtbild, besonders im Fall von Karin Wurm.
Beschuldigte in einem weiteren Verfahren
Die 55-Jährige war bereits 2024 Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Krems, nachdem die Witwe von Christian Pilnaceks, Caroline List, Karin Wurm, Peter Pilz und den ehemaligen “Krone”-Journalisten Erich Vogl unter anderem wegen des Verdachts der Beweismittelunterdrückung, Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht, Hehlerei und Unterschlagung angezeigt hatte.
Mittlerweile wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft St. Pölten geführt. Die Ermittlungen gegen Pilz und Vogl wurden eingestellt, Anna P. und der IT-Experte Harald M. wurden in den Kreis der Verdächtigen aufgenommen und die Vorwürfe gegen Karin Wurm ausgeweitet. Neuerlich geht es um den Verdacht der falschen Beweisaussage, wobei Wurm dieses Mal nicht nur einmal, sondern wiederholt die Unwahrheit gesagt haben soll: am 20. Oktober 2023 vor der Polizei in Mautern, am 4. April 2024 und 4. März 2025 vor der WKStA sowie am 25. März 2025 und 21. Oktober 2025 als Zeugin vor Gericht.
Darüber hinaus war es Karin Wurm, die linken wie auch rechten Verschwörungstheoretikern den Weg ebnete. In einer Anzeige an die WKStA warf sie Beamten des Landeskriminalamtes Niederösterreich Amtsmissbrauch vor. In den zahlreichen Interviews, die sie gab, sprach sie davon, dass Christian Pilnacek vor seiner Geisterfahrt verfolgt worden wäre, dass er unter Drogen gesetzt worden wäre, dass er ausgesehen hätte, als wären Schläger am Werk gewesen, aber auch, dass sie lange Zeit gar nicht geglaubt habe, dass Christian Pilnacek tot ist, sondern in einem Zeugenschutzprogramm wäre.
§ 26 StPO sieht gemeinsame Verfahrensführung vor
Am Ende waren alle Behauptungen von Karin Wurm falsch. Die WKStA stellte das Strafverfahren gegen zwei Beamte des Landeskriminalamtes Niederösterreich ein. Im Untersuchungsausschuss sucht man seit Jänner 2026 vergeblich nach einem politischen Einfluss auf die polizeilichen Ermittlungen. Das Medium von Peter Pilz, das Wurm eine Bühne bot, wurde mehrmals verurteilt. Und die Staatsanwaltschaft Eisenstadt dürfte zu demselben Ergebnis kommen wie zuvor schon die Staatsanwaltschaft Krems - nämlich, dass Christian Pilnacek seinem Leben mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst ein Ende gesetzt hat.
Karin Wurm und Anna P. haben es vorerst einzig und allein der WKStA zu verdanken, dass sie nach ihren Falschaussagen am 4. April 2024 bzw. 23. Mai 2024 mit einem blauen Auge davongekommen sind. Obwohl allen voran bei Karin Wurm bald klar war, dass sie weitere Male falsch ausgesagt haben könnte und Paragraf 26 der Strafprozessordnung eine gemeinsame Verfahrensführung vorsieht, führte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Karin Wurm und Anna P. getrennt von allen anderen Vorwürfen. Warum, ist angesichts der Ressourcenknappheit, über die seit Jahren geklagt wird, unklar. Dass es sich nicht um die erste Eigenwilligkeit der WKStA im Fall Pilnacek handelt, ist nur ein schwacher Trost.