Macht & Recht

Hinter den Kulissen der Justiz

Mi., 3. Juni

Investigativ · BEITRAG

Bundesverwaltungsgericht: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 26 Personen

Machtmissbrauch und Mobbing

Gernot Rohrhofer

Von Gernot Rohrhofer

Redaktionsleiter · 27. Mai 2026 · 4 min Lesezeit

Der Eingangsbereich des Bundesverwaltungsgerichtes in Wien
Der Eingangsbereich des Bundesverwaltungsgerichtes in Wien · Cedric Rust

Wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt die Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG). Konkret geht es um eine illegale Durchsuchung in einem Richterzimmer, mutwillige Disziplinarverfahren und Manipulationen bei der Zuteilung neuer Fälle.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck laufen bereits seit dem Jahr 2024. Zusammengefasst dürfte es sich bei den Vorgängen, die strafrechtlich geprüft werden, um Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Asylrichter aus Innsbruck handeln, der mit einer Anzeige an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auf mögliche Missstände im Zusammenhang mit einem Wiener Asylverein hingewiesen hatte.

184 Stunden heimlich im Richterzimmer

Am 13. April 2020 - vier Monate, nachdem der Jurist Anzeige erstattet hatte - kam es in seinem, aber auch im Zimmer seines Referenten zu Razzien. Kästen, Kisten und Laden wurden geöffnet, Hunderte Dokumente beschlagnahmt und eingescannt. Die Durchsuchungen dauerten 184 Stunden und fanden auch in den Abend- und Nachtstunden bzw. in zumindest einem Fall an einem Samstag statt. In Auftrag gegeben wurden die Razzien von Ex-BVwG-Präsident Harald Perl, durchgeführt von sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BVwG-Außenstelle Innsbruck - unter anderem vom Leiter der Außenstelle. Gesichtet wurden nicht nur dienstliche, sondern auch private Dokumente wie E-Mails und Notizen, aber auch medizinische Befunde oder Zuschriften der Pensionskasse.

Offiziell, so die Rechtfertigung der handelnden Personen, seien die Durchsuchungen durchgeführt worden, um zu überprüfen, “ob offene Aufträge oder Unterlagen vorliegen” bzw. um „aufzuräumen und alle erforderlichen Schritte zu dokumentieren und in Abstimmung mit den jeweiligen Richtern zu erledigen.“ Jedoch: Die Razzien fanden heimlich statt - der Richter und sein Referent wurden weder vorab noch im Nachhinein informiert. Der Verwaltungsgerichtshof erklärte die Durchsuchungen schließlich für rechtswidrig.

189 Vorwürfe lösten sich in Luft auf

Fragwürdig erscheinen auch die Disziplinarverfahren, die gegen den Asylrichter und seinen Referenten geführt wurden. Der Richter wurde vom Bundesfinanzgericht zu einer Geldstrafe von 27.303,15 Euro und einem Verfahrenskostenersatz von 2.800 Euro verurteilt. Das Absurde daran: Er wurde für Verfahrensverzögerungen bestraft, während das Disziplinarverfahren gegen ihn selbst mehr als vier Jahre dauerte. Auch die Höhe der Geldstrafe mutet eigenwillig an. Während die Strafe gegen den Richter aus Innsbruck drakonisch ausfiel, wurde ein BVwG-Richter aus Wien, der nach einer Weihnachtsfeier eine Assistenzkraft sexuell belästigt und eingeschüchtert hatte, zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro und einem Kostenersatz von 350 Euro verurteilt.

Zu einer Farce verkam das Disziplinarverfahren gegen den Referenten des Asylrichters aus Innsbruck. Dem Mann wurden 189 Verfehlungen vorgeworfen. In 42 Fällen verweigerte das Bundesverwaltungsgericht allerdings bereits die Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Von 55 Vorwürfen wurde er von der Bundesdisziplinarbehörde freigesprochen und von allen anderen vom Bundesverwaltungsgericht. Alle Verfehlungen, die dem Referenten zur Last gelegt worden waren, lösten sich somit in Luft auf. Auf eine Entschuldigung oder Entschädigung wartet der Mann bis heute.

Richterinnen erklärten sich für unzuständig

Der dritte Komplex, in dem die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt, betrifft Eingriffe in die feste Geschäftsverteilung des Bundesverwaltungsgerichtes. Durch die feste Geschäftsverteilung soll die richterliche Unabhängigkeit gewahrt und jeglicher Einfluss auf Entscheidungen verhindert werden. Warum dieses Prinzip ausgerechnet im Zusammenhang mit Datenschutzbeschwerden, die der Innsbrucker Asylrichter und sein Referent nach den rechtswidrigen Razzien eingebracht hatten, missachtet wurde, ist noch unklar.

Tatsache ist, dass die Beschwerden, nachdem diese eingelangt waren, nicht den zuständigen Richterinnen und Richtern, sondern dem damaligen BVwG-Präsidenten Harald Perl vorgelegt wurden, wodurch es zu Verzögerungen von bis zu fünf Stunden kam. In zumindest drei Fällen wurde dadurch in die feste Geschäftsverteilung eingegriffen - alle drei Richterinnen, bei denen die Datenschutzbeschwerden durch die zeitverzögerte Zuteilung fälschlicherweise gelandet waren, erklärten sich für unzuständig.

Das Bundesverwaltungsgericht in Wien

Anwälte antworteten für Perl und Sachs

Unter den 26 Personen, gegen die die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt, ist neben dem ehemaligen BVwG-Präsidenten Harald Perl auch sein damaliger Stellvertreter Michael Sachs. Perl ließ über seinen Anwalt Oliver Scherbaum ausrichten: “Die von Ihnen angesprochenen Handlungen bzw. Abläufe sind aus Sicht unseres Mandanten weder tatsächlich noch rechtlich zu beanstanden. Unser Mandant geht daher davon aus, dass sich dies im Zuge des laufenden Ermittlungsverfahrens bestätigen wird.”

Der Anwalt von Michael Sachs, Thomas Preisinger, schrieb: „Im Auftrag meines Mandanten teile ich mit, dass sich mein Mandant einerseits bereits im Ruhestand befindet und andererseits auch aus Gründen der Amtsverschwiegenheit eine inhaltliche Stellungnahme zu Ihrer E-Mail nicht erfolgen kann. Darüber hinaus erlaube ich mir, auf das laufende Ermittlungsverfahren zu verweisen, sodass auch aus diesem Grund eine Stellungnahme nicht möglich ist.“

Der Artikel basiert auf dem Buch “Im Namen der Republik”, das am 29. Mai 2026 im Seifert Verlag erschienen ist und massive Missstände im österreichischen Asylwesen aufzeigt.