Macht & Recht

Hinter den Kulissen der Justiz

So., 19. Juli

Analyse · BEITRAG

Der "stille Tod der Gerichtsmedizin"

Mangel an Sachverständigen

Gernot Rohrhofer

Von Gernot Rohrhofer

Redaktionsleiter · · 4 min Lesezeit

Der Weg vom Todesfall zur Obduktion
Der Weg vom Todesfall zur Obduktion · Rechnungshof

Der Pilnacek-Untersuchungsausschuss geht in die Sommerpause. Die vermutete Einflussnahme der Politik auf die Arbeit der Polizei hat sich nach 25 Sitzungstagen nicht bestätigt. Stattdessen offenbarten sich massive Defizite bei der Versorgung mit Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmedizinern. Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, spricht sogar vom “stillen Tod der Gerichtsmedizin”.

Bereits 2025 wies der Rechnungshof in einem mehr als 100 Seiten starken Bericht auf die prekäre Situation der Gerichtsmedizin hin. Untersucht wurden die Jahre 2019 bis 2023. Es zeigte sich, dass es am Ende des überprüften Zeitraums österreichweit nicht mehr als 25 eingetragene Gerichtsmediziner gab und diese darüber hinaus durchschnittlich knapp 60 Jahre alt waren.

Bedenkt man, dass die Ausbildung im Sonderfach Gerichtsmedizin - vom Studium bis zum Abschluss der sechsjährigen Facharztausbildung - zumindest zwölf Jahre in Anspruch nimmt und für die Eintragung in die Sachverständigenliste eine praktische Erfahrung von fünf Jahren nachzuweisen ist, sind weitere Probleme vorprogrammiert.

Die meisten Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner gab es Ende 2023 im Sprengel des Oberlandesgerichtes Graz. Dort waren es neun. Jeweils sechs eingetragene Sachverständige waren in Innsbruck und Wien aktiv, vier im OLG-Sprengel Linz. Besonders deutlich bekam man den Engpass an Gerichtsmedizinern in Wien zu spüren. Die Zahl der Obduktionen ging zwischen 2019 und 2023 um 13 Prozent zurück - von 453 auf 395. Außerdem dauerte es durchschnittlich 144 Tage vom Auftrag durch die Staatsanwaltschaft bis zum Vorliegen des Gutachtens. In Graz waren es 77 Tage.

Pensionisten halten das System am Laufen

„Wir haben hoch professionelle und hoch qualifizierte Gerichtsmediziner an eigentlich allen Standorten, aber sie sind viel zu wenig und es gibt nicht ausreichend Nachwuchs”, sagte dazu der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, als Auskunftsperson im Untersuchungsausschuss. Gegenüber “Macht & Recht” konkretisiert er: “In Wahrheit funktioniert der Betrieb nur, weil pensionierte Gerichtsmediziner nach wie vor aktiv sind”. Im Raum Niederösterreich und Wien sind das etwa Christian Reiter (71) oder Wolfgang Denk (67).

Ein großes Problem für die Arbeit der Staatsanwaltschaften sei, so Fuchs, “dass Gerichtsmediziner kaum noch an den Tatort kommen.” Die Entscheidungsfindung wie auch die Entwicklung einer Ermittlungsstrategie würden dadurch massiv verzögert: “Es wäre wichtig, möglichst schnell zu wissen, ob Fremdverschulden ausgeschlossen werden kann oder nicht. Denn es macht einen großen Unterschied, ob man einen Mörder noch am selben Tag zu suchen beginnt oder erst nach einer Woche.”

Hannes F. - er leitete im Fall Pilnacek die Ermittlungen des Landeskriminalamtes Niederösterreich - sagte als Auskunftsperson im Untersuchungsausschuss: “Unser Zugang ist, dass man jede Leiche obduzieren sollte oder dass zumindest, wie es teilweise in Deutschland gemacht wird, jede Leiche über den Tisch eines Gerichtsmediziners geht.” Seit 2010 werde Niederösterreich von der Gerichtsmedizin in Wien jedoch nur noch am Rande mitbetreut. “Deshalb gibt es mindestens seit dem Jahr 2010 auch nur mehr sehr wenige Fälle, wo in Niederösterreich ein Gerichtsmediziner vor Ort kommt”, so der damalige Ermittlungsleiter.

“Zirka fünf Mal im Jahr vor Ort”

Ähnlich äußerten sich die Gerichtsmediziner Stefano Longato, Christian Matzenauer und Michael Tsokos bei ihren Befragungen im Pilnacek-Untersuchungsausschuss. Matzenauer verfasste für die Staatsanwaltschaft Krems das offizielle Gutachten im Fall Pilnacek und stellte fest, dass der ehemalige Sektionschef in einem Seitenarm der Donau ertrunken war.

Bei der Bergung von Christian Pilnaceks Leiche am 20. Oktober 2023 war Matzenauer nicht mit dabei. Weil er im Ausland war, konnte er die Obduktion erst sechs Tage später durchführen. Durch die Kühlung des Leichnams wurden weder Beweise noch Befunde zerstört, jedoch war der Gerichtsmediziner hinsichtlich der Auffindungssituation auf die Fotos der Polizei angewiesen.

Dass Rechtsmediziner Leichen erstmals am Obduktionstisch zu Gesicht bekommen, ist mittlerweile die Regel. Matzenauer sagte dazu im Untersuchungsausschuss, dass es beispielsweise in Niederösterreich jedes Jahr zwischen 130 und 140 Obduktionen gebe. An Ort und Stelle sei er jedoch nur “zirka fünf Mal im Jahr”.

“Was man vor Ort versäumt, kriegt man nicht mehr hin”

Stefano Longato und Michael Tsokos erstellten im Fall Pilnacek Privatgutachten für den Betreiber von “ZackZack” und früheren Nationalratsabgeordneten Peter Pilz, der in seinem Buch “Der Tod des Sektionschefs” nicht ausschließt, “dass Christian Pilnacek in den frühen Stunden des 20. Oktober 2023 ermordet worden ist.”

Tsokos - er leitet das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin in Berlin - sagte im Untersuchungsausschuss: “In Berlin haben wir einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst. Da würde in so einem Fall - bei einer Wasserleiche - immer ein Rechtsmediziner oder eine Rechtsmedizinerin rausfahren und diese Untersuchung durchführen.” Und weiter: “Was man vor Ort versäumt, das kriegt man nicht mehr hin.”

Stefano Longato - er ist medizinisch wissenschaftlicher Leiter des Pflegecampus Kufstein und unterrichtet am Institut für Strafrechtswissenschaften der Johannes Kepler Universität in Linz - berichtete über seine frühere Tätigkeit als Rechtsmediziner in St. Gallen: “Das gab es in der Schweiz fast nie, dass wir nicht dabei waren. Wir hatten ein Rotationssystem […] Damit konnten wir auch aufgeboten werden, und es kam extrem selten vor, dass das nicht gemacht wurde. Es war eigentlich die Regel, dass wir aufgeboten wurden und somit sage ich jetzt einmal, haben wir über 90 Prozent auch abgedeckt.”

Appell an Politik

Ein Niveau, von dem man in Österreich weit entfernt ist. Angelehnt an den Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2025 sagte der Leiter des Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, bei seiner Befragung im Untersuchungsausschuss: “Wenn man den Sukkus unter diesem Rechnungshofbericht beschreiben wollte, ist es eigentlich fast der stille Tod der Gerichtsmedizin.” Fuchs appellierte an die Politik, ausreichend Ausbildungsplätze und eine ordnungsgemäße Ausstattung zur Verfügung zu stellen: “Es wäre schön, wenn Österreich die Positionierung in der Gerichtsmedizin, die wir einmal hatten – da hat die ganze Welt auf uns geschaut –, auch wieder annähernd erreichen könnte.”

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