Analyse · BEITRAG
Eurofighter-Untreue-Prozess: Alle Freisprüche rechtskräftig
WKStA zog Nichtigkeitsbeschwerden zurück

Die jüngsten Freisprüche im Eurofighter-Verfahren sind rechtskräftig. Einem Luftfahrtmanager und zwei mutmaßlichen Lobbyisten wurde Untreue vorgeworfen. Zwar hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nach der mündlichen Verhandlung im März Nichtigkeitsbeschwerden angemeldet, doch zog sie diese wieder zurück.
Die WKStA warf den Angeklagten Klaus-Dieter B., Walter S. und Alfred P. vor, der Deutschlandtochter des Eurofighter-Hersteller EADS (heute Airbus) durch Schmiergeldzahlungen einen Schaden von mehr als 65 Millionen Euro zugefügt zu haben. Aus Sicht des Gerichts war kurioserweise jedoch genau das Gegenteil der Fall: Erst die Schmiergeldzahlungen machten es möglich, dass das Geschäft zwischen der EADS und dem Verteidigungsministerium zustande kam. Das Unternehmen profitierte also davon.
Damit die Geldflüsse nicht in der Buchhaltung der EADS aufschienen, wurde mit der Vector Aerospace LLP eine “schwarze Kasse” mit Sitz in England errichtet. Während S. und P. mittelbare Gesellschafter der Vector waren, sollte B. als Mittelsmann zur EADS fungieren bzw. wurde dieser von Zeugen als “Hauptansprechpartner” oder “Kontakt” zur Geschäftsleitung bezeichnet.
Kein Schaden, keine Verurteilung
Der Senat am Landesgericht für Strafsachen in Wien kam zu dem Ergebnis, dass Vector eine reine Scheingesellschaft war, bloß als verlängerter Arm der EADS in Erscheinung trat und die Zahlungen rechtsgrundlos erfolgten. An wen Schmiergelder bezahlt oder wem solche versprochen wurden, konnte nicht festgestellt werden und weil EADS kein Schaden entstanden war, waren die Angeklagten letztlich freizusprechen. Auch der Auffassung der WKStA, Vector habe zur persönlichen Bereicherung von Managern gedient, folgte das Gericht nicht.
Die Freisprüche wurden am 25. März 2026 mündlich verkündet. Die WKStA meldete Nichtigkeitsbeschwerden an, zog diese am 5. Juni 2026 aber wieder zurück, nachdem ihr das schriftliche Urteil zuvor am 15. Mai 2026 zugestellt worden war, so die Mediensprecherin der Landesgerichtes für Strafsachen Wien, Christina Salzborn, gegenüber “Macht & Recht”.
Vorhabensbericht in Sachen Siegfried Wolf
Noch offen ist, welchen Ausgang die Strafverfahren gegen den Unternehmer Siegfried Wolf nehmen wird. Ihm und einem anderen Manager wird - ebenfalls im Zusammenhang mit der Beschaffung der Eurofighter - Geldwäsche vorgeworfen. 6,8 Millionen Euro sollen als Provisionen für Gegengeschäfte verwendet worden sein, die Herkunft des Geldes sei verschleiert worden, so die Auffassung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die bereits 2023 Anklage erhoben hatte. Wegen formaler Mängel und unzureichender Ermittlungen verwies das Oberlandesgericht Graz die WKStA 2024 jedoch zurück an den Start.
Geldwäsche wurde in der Causa Eurofighter auch dem Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly vorgeworfen. 2022 wurde er zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro verurteilt, 2024 in zweiter Instanz aber rechtskräftig freigesprochen. Um im strafrechtlichen Sinn “Geld zu waschen”, sei eine “Vortat” erforderlich, aus der das “gewaschene” Geld stammt, hieß es damals in einer Aussendung des Oberlandesgerichtes Wien. Im konkreten Fall ergaben sich aber keine derartigen Feststellungen.
Folgt man dieser Logik und berücksichtigt man die Freisprüche für Mensdorff-Pouilly sowie B., S. und P., ist es durchaus wahrscheinlich, dass die Ermittlungen gegen Siegfried Wolf eingestellt werden. Die WKStA übermittelte am 19. Mai 2026 einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien.
“Setzt’s eich z’samm und daschlogt’s es“
Die Causa Eurofighter beschäftigt Staatsanwaltschaften und Gerichte seit dem Jahr 2011. Dazu kommen drei Untersuchungsausschüsse 2006, 2017 und 2018. Zu den Tiefpunkten innerhalb der Justiz gehört eine Dienstbesprechung vom 1. April 2019, bei der ein Oberstaatsanwalt der WKStA den ehemaligen Sektionschef Christian Pilnacek heimlich aufnahm.
Pilnaceks Sager - „Setzt’s eich z’samm und daschlogt’s es“ - wird von seinen Widersachern bis heute als Aufforderung verstanden, das Verfahren unrechtmäßig einzustellen. Jedoch zu unrecht: Die Staatsanwaltschaft Linz, die Pilnaceks Aussage nach einer Anzeige der WKStA rechtlich prüfte, verneinte einen Anfangsverdacht und kam in Übereinstimmung mit der Fachaufsicht zu dem Ergebnis, “dass die Formulierung, Verfahren/Akten zu erschlagen - im allgemeinen Sprachgebrauch von Staatsanwälten völlig wertungsfrei – nur eine rasche und effiziente Verfahrenserledigung” bedeute. Dessen ungeachtet hatte der ehemalige Sektionschef auch inhaltlich nicht unrecht: Der Großteil der Eurofighter-Ermittlungen wurde eingestellt. Die Prozesse, die geführt wurden, endeten mit Freisprüchen.
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