Analyse · BEITRAG
Strache: 15 Ermittlungsverfahren in sieben Jahren, aber kein einziger Schuldspruch
Kritik an Strafverfolgungsbehörden
Von Gernot Rohrhofer
Redaktionsleiter · · 3 min Lesezeit

Heinz-Christian Strache kritisiert sowohl die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als auch die Staatsanwaltschaft Wien. Zwölf Ermittlungsverfahren, die die beiden Behörden gegen den ehemaligen Vizekanzler und Parteichef der FPÖ geführt haben, wurden in den vergangenen sieben Jahren eingestellt. In weiteren drei Fällen kam es zu Freisprüchen.
Zuletzt musste sich Heinz-Christian Strache wegen des Verdachts der Untreue verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wien warf ihm vor, sich 2014 selbst zum Begünstigten einer von der FPÖ Wien abgeschlossenen Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme von mehr als 800.000 Euro gemacht zu haben. Zwar sprach der Richter von einem “In-sich-Geschäft”, jedoch sei die Vereinbarung mangels Parteibeschlusses nicht rechtswirksam zustande gekommen, zumindest ließ sich ein solcher nicht mehr rekonstruieren bzw. handelte es sich offenbar um eine lose Vorvereinbarung ohne Bindungswirkung. Strache und ein weiterer Angeklagter wurden freigesprochen.
“Politisch motivierter Verfolgungseifer”
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, doch Strache sieht sich bestätigt: “Die Vorwürfe waren an den Haaren herbeigezogen.” Den Staatsanwälten, die die Anklage der Staatsanwaltschaft Wien vertraten, wirft er Empathielosigkeit vor: “Dass ein Staatsanwalt die Schöffen warnt und ihnen sagt, ‘der Angeklagte wird auf alles eine Antwort haben und ist darauf geschult, Leute von seinem Standpunkt zu überzeugen’, habe ich in dieser Form noch nicht erlebt”, kritisiert Strache und spricht gefühlt von einem “politisch motivierten Verfolgungseifer”.
Seit der “Ibiza-Affäre” im Jahr 2019 wird gegen den ehemaligen Parteichef der FPÖ durchgehend ermittelt. Der Großteil der Verfahren wurde von der WKStA geführt. In 14 Fällen, so Strache, seien Chats, die man nach einer Hausdurchsuchung im August 2019 auf seinem Handy sichergestellt hatte, “falsch interpretiert worden.” Ebenso wurden zahlreiche anonyme Anzeigen aufgegriffen. Im sogenannten Prikraf-Verfahren verwertete die WKStA nur Chats, die Strache belasteten, obwohl es auch Nachrichten gab, die ihn entlasteten, wie das Oberlandesgericht Wien in weiterer Folge feststellte.
In dem Verfahren ging es um den Vorwurf der Bestechung bzw. Bestechlichkeit. In der Hoffnung, mit seiner Privatklinik Währing in den Privatklinikenfinanzierungsfonds (Prikraf) aufgenommen zu werden, spendete der Wiener Unternehmer Walter Grubmüller mehrere tausend Euro an die FPÖ. Er und Strache wurden in erster Instanz zu bedingten Haftstrafen verurteilt. In einer Neuauflage des Prozesses - die WKStA hatte durch die selektive Auswahl von Straches Chatnachrichten das Objektivitätsgebot verletzt - wurden beide rechtskräftig freigesprochen.
Verteidigerkosten in sechsstelliger Höhe
Strache trat nach Bekanntwerden des Ibiza-Videos zurück, kämpfte nach eigenen Angaben mit Depressionen und war an einem Punkt, an dem ich er sich “fast aufgegeben hatte”. Die Kosten für seine Verteidigung beziffert er mit einem hohen sechsstelligen Euro-Betrag weit über 100.000 Euro. Das bedeute, so Strache: “Auch wenn du 15 Ermittlungsverfahren erfolgreich überstanden hast, bist du am Ende finanziell fast ruiniert und hast Jahre deines Lebens verloren.” Einzig für die rechtskräftigen Freisprüche im Prikraf-Verfahren bzw. in der Causa Asfinag bekam er jeweils 3.500 Euro Kostenersatz. “Lächerlich im Vergleich zu den realen Kosten”, sagt Strache. Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft seine damaligen Ersparnisse bzw. Finanzreserven von knapp 100.000 Euro bis heute eingefroren.
Die vergangenen sieben Jahre hätten Strache und seine Familie nicht nur finanziell, sondern auch psychisch massiv belastet: “Man ist permanent mit Existenzängsten und einer medialen Vorverurteilung konfrontiert. Diese Belastung kann niemand nachvollziehen und auch wieder gut machen.”
Zwei Entscheidungen noch ausständig
Im Herbst - laut Strache im Oktober - steht der ehemalige Vizekanzler erneut vor Gericht. Im sogenannten Casino-Verfahren geht es um die Bestellung des FPÖ-nahen Managers Peter Sidlo zum Finanzvorstand der Casinos Austria. Die WKStA wirft Strache vor, „die Nominierung und Bestellung eines Kandidaten zum Vorstandsmitglied der Casinos Austria AG gefordert zu haben, dessen berufliche Qualifikation keine Rolle spielte.“ Im Gegenzug soll Strache bereit gewesen sein, an einem Gesetz im Sinne des Glücksspielkonzerns mitzuwirken. Strache ist “fest davon überzeugt”, dass das Verfahren nur mit einem Freispruch enden könne, denn auch diese Vorwürfe seien “nachweislich falsch“.
Ebenso offen ist der Ausgang der sogenannten Spesen-Affäre. Strache wird vorgeworfen, private Ausgaben über die Partei abgerechnet zu haben. Der Ex-FPÖ-Chef hingegen spricht von einem ehemaligen Sicherheitsreferenten, “der seit mindestens 2013 Teil der ‘Ibiza-Fallensteller-Struktur’ war und begonnen hat, Spesenabrechnungen zu konstruieren” sowie von einer “Organ-Struktur innerhalb der Partei, die alle Spesen geprüft und in beruflich und privat aufgeteilt hat.” Laut Strache seien ihm private Spesen immer vorgelegt und verrechnet bzw. von ihm korrekt bezahlt worden. Beruflich bewertete Ausgaben seien von den zuständigen Stellen - wie bei Jörg Haider oder Susanne Riess-Hahn (damals Riess-Passer) - genehmigt worden, “und die Personen, die das genehmigt haben sowie alle Organe wurden auf Parteitagen von den Delegierten entlastet”, erklärt der ehemalige Vizekanzler.
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