Macht & Recht

Hinter den Kulissen der Justiz

Mo., 21. September

Analyse · BEITRAG

Fall Pilnacek: 14 Monate bedingte Haft für Karin Wurm

Falschaussagen und dauernde Sachentziehung

Gernot Rohrhofer

Von Gernot Rohrhofer

Redaktionsleiter · · 3 min Lesezeit

Karin Wurm im Landesgericht für Strafsachen in Wien
Karin Wurm im Landesgericht für Strafsachen in Wien · Macht & Recht

Karin Wurm ist am Montag nicht rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Die letzte Freundin von Christian Pilnacek machte mehrfach unterschiedliche Angaben. Außerdem sollen sie und ihre ehemalige Mitbewohnerin Anna P. den privaten Laptop des verstorbenen Sektionschefs beiseitegeschafft haben.

Mit ihren Aussagen bekam Karin Wurm viel Aufmerksamkeit und in einzelnen Fällen auch Geld. In einem Interview mit der “Kronen Zeitung” erklärte sie am 13. April 2025: “Es war Mord.” Gegenüber “Servus TV” sprach sie wenig später von einem “zwölf Zentimeter großen Loch” und “schwersten Verletzungen am ganzen Körper”. Der Leichnam von Christian Pilnacek hätte ausgesehen, als wollte man “die Wahrheit aus ihm herausprügeln”, behauptete Wurm. Und, obwohl sie den Sektionschef nach dessen Tod selbst identifiziert hatte, sagte sie: “Lange habe ich geglaubt, dass er einem Zeugenschutzprogramm zum Opfer gefallen ist.”

“Falsche und widersprüchliche Angaben”

Für die Interviews, die Wurm “Servus TV” gab, bekam sie Geld. Doch ihre Aussagen waren substanzlos. Stattdessen verstrickte sich die 55-jährige Betreiberin eines Modegeschäftes in der Kremser Innenstadt immer mehr in Widersprüche. Am 8. Februar 2026 warf ihr der Fraktionsführer der ÖVP im Pilnacek-Untersuchungsausschuss, Andreas Hanger, in einer Presseaussendung vor: “Karin Wurm hat vor Behörden oder Gerichten fünfmal als Zeugin ausgesagt. Dazu kommen zahlreiche Interviews und Auftritte vor Fernsehkameras. Unterm Strich hat sie ihre Darstellungen nicht nur immer weiter aufgebauscht, sondern nachweislich auch falsche und widersprüchliche Angaben gemacht oder wesentliche Umstände verschwiegen.”

Gegen die Aussagen von Andreas Hanger ging Karin Wurm rechtlich vor, zog jedoch den Kürzeren. Am 15. Juni 2026 stellte das Oberlandesgericht Wien fest, “dass der Vorwurf des Beklagten, die Klägerin habe ihre Darstellungen nicht nur ‘immer weiter aufgebauscht’, sondern nachweislich auch ‘falsche und widersprüchliche Angaben gemacht oder wesentliche Umstände verschwiegen’, zutreffend ist.” Auch “der Vorwurf des Beklagten, die Klägerin habe ‘nachweislich falsche’ bzw. ‘widersprüchliche’ Angaben gemacht, trifft … zu.”

Die Glaubwürdigkeit von Karin Wurms Aussagen ist politisch von Bedeutung. Ihre Darstellungen waren der Ausgangspunkt für die Recherchen des ehemaligen grünen Nationalratsabgeordneten Peter Pilz, der mit seinem Buch “Der Tod des Sektionschefs” nicht nur mehrere hunderttausend Euro einnahm, sondern auch einen Untersuchuchungsausschuss lostrat.

Wurm beklagte öffentliche Zuschreibungen

Am Montag hatten Wurms widersprüchliche Angaben - konkret jene, die sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft machte - ein Nachspiel vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien. Vertreten von Volkert Sackmann musste sie sich darüber hinaus wegen des Vorwurfs der dauernden Sachentziehung und der Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht verantworten - die 55-Jährige und ihre ehemalige Mitbewohnerin Anna P. sollen den privaten Laptop von Christian Pilnacek an sich genommen, gegenüber der Polizei zurückgehalten und schließlich weitergegeben haben: zuerst an den IT-Experten Harald M. und dann an den ehemaligen BZÖ-Politiker Christian Mattura.

Karin Wurm vor Gericht
Karin Wurm vor Gericht

Im Zeugenstand beklagte Karin Wurm einmal mehr, als “Schwerverbrecherin” hingestellt zu werden, noch keine Zeit für “Trauerarbeit” gehabt zu haben oder “traumatisiert” zu sein. Ihr Anwalt Volkert Sackmann meinte, Wurm wollte niemanden in die Irre führen und ihre Rolle möglicherweise herunterspielen.

Nach knapp vier Stunden wurde die 55-Jährige vom Vorwurf der Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht freigesprochen, ebenso verneinte das Gericht in drei Fällen den Vorwurf der falschen Beweisaussage. Verurteilt wurde Wurm wegen mehreren Falschaussagen vor der WKStA bzw. als Zeugin vor Gericht wie auch wegen der dauernden Sachentziehung im Zusammenhang mit dem Laptop von Christian Pilnacek. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

P. akzeptierte fünf Monate bedingte Haft

Anna P. wurde ebenfalls vom Vorwurf der Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht freigesprochen - und im Gegensatz zu Wurm auch vom Vorwurf der dauernden Sachentziehung. Wegen einer Falschaussage gegenüber der WKStA wurde die ehemalige Mitbewohnerin von Karin Wurm zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. P. nahm das Urteil an, allerdings gab die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab, weshalb auch dieses Urteil nicht rechtskräftig ist.

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