Investigativ · BEITRAG
Hoffen auf Wiederaufnahme im Fall Grasser: Wie Wiener Top-Anwälte einem Betrüger aufsaßen
Mindestens 22.500 Euro Schaden
Von Gernot Rohrhofer
Redaktionsleiter · · 12 min Lesezeit

Zwölf durchaus pikante E-Mails sollten belegen, dass die Richterin im Buwog-Verfahren, Marion Hohenecker, befangen war. Doch die Hoffnung von Karl-Heinz Grasser und Co. auf eine Neuauflage des Prozesses löste sich in Luft auf. Sämtliche Nachrichten waren gefälscht. Gegen den Mann, der die Mails vorgelegt hat, wird wegen Verleumdung ermittelt. Die Anwälte von Grasser müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, einem obdachlosen Betrüger aufgesessen zu sein und diesem tausende Euro gezahlt zu haben.
13. Oktober 2025: In einem Kaffeehaus nahe dem Wiener Rathaus berichtet mir ein Mann von einer Geschichte, “die geeignet ist, die Republik zu erschüttern.” Es gehe um “Marion Hohenecker, E-Mails und einen fragwürdigen Informanten”. Am 21. Oktober treffe ich den Mann erneut, dieses Mal in einem Kaffeehaus im vierten Bezirk. Er wird konkreter, bittet mich um meine Einschätzung und übergibt mir eine Mappe mit mehreren Dokumenten.
Es sind nur wenige Seiten, doch der Inhalt hat es in sich: In einem Brief an den Wiener Rechtsanwalt Manfred Ainedter schreibt Michael B., der fragwürdige Informant, am 1. April 2025: “Das aktuelle Grasser Verfahren habe ich seit Jahren mit Bauchschmerzen beobachtet und ohne auch nur im Mindesten beurteilen zu können oder wollen, wie die Schuldfrage aussieht, bin ich sicher, dass es kein faires Verfahren gab.” In einer eidesstattlichen Erklärung wird B. am 10. Juni 2025 konkreter und gibt zu Protokoll: “Zur Causa ‚Karl-Heinz Grasser/Buwog’ habe ich insofern eigene Wahrnehmungen, als dass ich im Zeitraum der Bestellung von Mag. Marion Hohenecker als zuständige Richterin von Dr. Gerald Ganzger beigezogen wurde und mit mir die Frage erörtert wurde, wie man bestmöglich Spuren der Befangenheit von Mag. Marion Hohenecker im Internet, beispielsweise in Kommentaren oder sonstigen Postings, bestmöglich und dauerhaft verschwinden lassen kann.”

“E-Mails sind echt und unverfälscht”
B. sagt, über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren als “IT-Forensiker, Datensammler und Datenanalytiker” für die Kanzlei Lansky, Ganzger & Partner (LGP) tätig gewesen zu sein. Er legt in Summe zwölf E-Mails vor, bietet an, “jederzeit als Zeuge und Auskunftsperson” zur Verfügung zu stehen und äußert sich in der eidesstattlichen Erklärung vom 10. Juni 2025 auch zur Echtheit der Mails: “Aus meiner fachmännischen Sicht gehe ich davon aus, dass diese E-Mails echt sind, nicht verfälscht sind und es mir schlichtweg unmöglich erscheint, Fälschungen in solcher Weise und in einem derartigen Ausmaß vorzunehmen.” Gefunden, so B., habe er die E-Mails auf einer WordPress-Seite, die einst für Dirty-Campaigning-Angriffe auf einen österreichischen Investor verwendet worden wäre. Was B. von Beginn an schuldig bleibt: Die E-Mail-Nachrichten in elektronischer Form bzw. im Original.
Doch der Inhalt der Nachrichten hat Sprengkraft. Die E-Mails bedienen die langjährige Erzählung von Karl-Heinz Grasser und seinen Anwälten: Die Senatsvorsitzende im Buwog-Verfahren, Marion Hohenecker, wäre befangen. Aber nicht nur das: Gemeinsam mit dem ebenfalls angeklagten Ex-Lobbyisten Peter Hochegger wäre sie bestochen worden, um eine Verurteilung von Grasser herbeizuführen. So heißt es in einer E-Mail, die Hohenecker am 5. Dezember 2017 um 2.17 Uhr an den Wiener Rechtsanwalt Gerald Ganzger geschrieben haben soll: “Kann nicht abschalten, mir ist klar, wird keine weitere Antwort vor heute Früh geben, aber ist wichtig! Vielen Dank für alles Bisherige! Sorgen macht mir der Hochegger, Ramin meint er hätte ihn in Griff, zwei Zahlungen erfolgt, aber der ist so unberechenbar. Ich habe jetzt auch gerade gesehen, ist auch bei mir alles ‘eingetroffen’, was Ramin versprochen hat. Werde los legen, faires Verfahren, zumindest so fair wie das gegen Roman wird es werden, die Optik ist es, daran werde ich mich klammern. KHG (Karl-Heinz Grasser, Anm.) hat Roman zerstört!” Wer Roman ist, ist unklar. Mit Ramin dürfte der Wiener Rechtsanwalt Ramin Mirfakhrai gemeint gewesen sein.

Ehemann kassierte Strafe für Grasser-Tweets
In anderen E-Mails geht es um die Löschung von Postings, in denen sich Marion Hohenecker in Sozialen Netzwerken - unter anderem im Forum des “Standard” - unter dem Spitznamen “Nicki” abfällig über Karl-Heinz Grasser geäußert haben soll: “War natürlich nicht besonders gscheit damals, aber war auch der Überschwang. Wie ein Schläfer, der endlich seinen ersten richtigen Auftrag bekommt. Fürchte, ich habe KHG mindestens fünfmal erwähnt, und weit tiefer und schärfer, als die an sich ja harmlosen Dinge vom Manfred. Dass ich es (Vorsitzende im Buwog-Verfahren, Anm.) wirklich werde, habe ich ja erst ein paar Tag später erfahren, auch wenn sie es mir schon versprochen hatten”, heißt es in einer E-Mail, die Hohenecker am 4. Dezember 2017 um 23.27 Uhr verschickt haben soll - wieder an Gerald Ganzger.
Eine Nachricht, die auf den ersten Blick nicht ganz unplausibel erscheint, denn sie enthält auch einen wahren Kern: Der Ehemann von Marion Hohenecker, Manfred Hohenecker, äußerte sich in den Jahren 2015 bis 2017 mehrmals öffentlich zu den Ermittlungen gegen Karl-Heinz Grasser: „Sollte Bandion der Prozess gegen Grasser zufallen, wenn es denn je einen geben wird, so spricht es sich leichter von Minister zu Minister“, twitterte er am 23. Jänner 2015. Mit Bandion war die ehemalige Justizministerin und nunmehrige Richterin Claudia Bandion-Ortner gemeint.
Am 13. Mai 2017 reagierte Manfred Hohenecker auf einen Tweet des ehemaligen grünen Nationalratsabgeordneten Peter Pilz. Dieser fragt: „Warum haben in Deutschland politische Schnösel wie Grasser und Sebastian Kurz keine Chance? Andere Medienkultur?“ Hohenecker antwortet: „Das wundert mich auch seit Hannes Androsch.“ Wegen seiner Postings wurde Hohenecker am 4. Juli 2019 vom Obersten Gerichtshof (OGH) zu einer Geldstrafe von einem Monatsbezug und zum Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt. Er habe die Pflicht verletzt, „sich außer Dienst so zu verhalten, dass das Vertrauen der Rechtspflege sowie das Ansehen seines Berufsstandes nicht gefährdet wird.“ Als erschwerend wertete der OGH die „Tatwiederholung sowie den Umstand, dass die Taten zu einer Beeinträchtigung der Durchführung des von der Ehegattin des Beschuldigten seit 2017 geleiteten Strafverfahrens gegen Mag. Grasser (zumindest in Form eines Ablehnungsantrags gegen die Vorsitzende) führten.“
Sämtliche Ablehnungsanträge scheiterten
Für die Anwälte von Karl-Heinz Grasser und Co. waren die Postings von Manfred Hohenecker damals eine passende Gelegenheit. Sie argumentierten: “Es entspricht der täglichen Lebenserfahrung, dass es zwischen Ehegatten (insbesondere in concreto, wo beide als Strafrichter beruflich tätig sind) zu einem gewissen kommunikativen Austausch über aktuelle berufliche Themenkreise kommt.” Doch alle, auch später unternommene Versuche, Marion Hohenecker als Richterin zu verhindern, scheiterten. Hohenecker selbst betonte gegenüber der Tageszeitung “Die Presse”, „unabhängig und parteilos“ zu agieren und sagte, dass es nicht dem Zeitgeist entspreche, „einer Richterin die Meinung des Ehemannes kritiklos umhängen zu wollen“.
In den E-Mails, die nun, viele Jahre später, plötzlich auf dem Tisch lagen, witterten die Anwälte von Karl-Heinz Grasser und Co. eine neue Chance, ihren Verdacht spät, aber doch beweisen zu können. Die Nachrichten fallen wenige Wochen nach Grassers Haftantritt am 2. Juni 2025 auf fruchtbaren Boden und schüren beim ehemaligen Finanzminister die Hoffnung, das Gefängnis rasch wieder verlassen zu können. Mit Manfred Ainedter, Norbert Wess und Dieter Böhmdorfer nehmen drei Wiener Top-Anwälte ihre Arbeit auf. Auch der mittlerweile pensionierte Präsidialchef im Justizministerium, Wolfgang Fellner, der Unternehmer Stephan Zöchling und Walter Meischberger - er fasste im Buwog-Verfahren ebenfalls eine Haftstrafe aus - werden eingebunden bzw. als “anwaltliche Hilfskräfte” aktiv. Als solche werden sie sich später der Aussage entschlagen.
Höchstpersönliche Anzeige an oberster Stelle
Das Umfeld von Karl-Heinz Grasser investiert nicht nur viel Zeit, sondern auch viel Geld, um an weitere Informationen zu kommen bzw. die Echtheit der Nachrichten belegen zu können. Am 24. Juni 2025 bringt der frühere Justizminister Dieter Böhmdorfer für Karl-Heinz Grasser eine Sachverhaltsdarstellung ein - aufgrund der Brisanz des Falls höchstpersönlich beim Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs. Böhmdorfer hält es damals für denkbar, dass die E-Mails gefälscht sein könnten und schrieb: “Damit könnte auch die Absicht verbunden sein, dass Mag. Karl-Heinz Grasser unberechtigte Vorwürfe gegen die Vorsitzende des Schöffensenates Mag. Marion Hohenecker ausspricht, was natürlich der gegen ihn öffentlich geführten Medienkampagnen weitere Nahrung gäbe und auch auf den Zeitpunkt seiner (bedingten) Entlassung aus der Strafhaft negativen Einfluss nehmen könnte bzw. sollte.”
Doch Karl-Heinz Grasser und seinen Anwälten erscheint es naheliegender, dass die Nachrichten echt sind. “Wenn die vorliegenden Unterlagen Ergebnis einer Fälschung sind, erhebt sich die Frage, warum dieser offensichtlich große Aufwand gemacht wurde, bzw. welcher Effekt zu wessen Lasten oder zu wessen Gunsten damit erzielt werden sollte. Darauf gibt es jedenfalls keine Antwort, die Sinn macht”, erklärt Böhmdorfer und erhebt gegenüber Marion Hohenecker den Vorwurf des Amtsmissbrauchs: “Hinzu kommt, dass diese Richterin einen wirtschaftlichen Vorteil - vertraglich zugesichert - schon vor Beginn der Hauptverhandlung zumindest zum Teil erhielt, wobei sie sich zur Verurteilung eines Angeklagten geradezu verpflichtete.” Um Grasser aus dem Gefängnis zu bekommen, regt Böhmdorfer einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens bzw. Hemmung des Strafvollzuges an. Und er spricht von einem Tatplan, “der an den Grundfesten der Justiz rüttelt und in der Nachkriegsgeschichte Österreichs - soweit überschaubar - in dieser Form noch nicht verwirklicht wurde.”

Staatsanwaltschaft agierte unter höchster Geheimhaltung
Am 30. Juni 2025 übermittelt Johann Fuchs die Sachverhaltsdarstellung von Karl-Heinz Grasser an die Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien zur Anfangsverdachtsprüfung. Die Anzeige nicht entgegenzunehmen oder weiterzuleiten, wäre Amtsmissbrauch gewesen. Wenige Tage später führt Böhmdorfers 18-seitige Sachverhaltsdarstellung samt 32 Seiten Anhang am 7. Juli 2025 zur Einleitung eines ressourcen- und kostenintensiven Ermittlungsverfahrens, wobei der Akt von Beginn an “unter Verschluss” geführt wird. Das heißt, Marion Hohenecker und einige andere prominente Personen, die als Beschuldigte geführt wurden, wussten nichts von den Ermittlungen gegen sie. “Eine sofortige Verständigung der Verdächtigen samt Rechtsbelehrung unterbleibt vorerst aus kriminaltaktischen Gründen, weil ausgehend von der Echtheit der vorgelegten E-Mails und der Richtigkeit der eidesstattlichen Erklärung zu befürchten wäre, dass die Verdächtige Beweismittel unterdrückt oder vernichtet”, heißt es dazu im Anordnungs- und Bewilligungsbogen der Staatsanwaltschaft Wien.
Der fallführende Staatsanwalt setzt innerhalb weniger Tage zahlreiche Ermittlungshandlungen: Das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) wird aktiviert. Mit Anfragen an Microsoft und Apple werden die drei E-Mail-Adressen überprüft, die Hohenecker verwendet haben soll: marion.hohenecker69@hotmail.com, marion.hohenecker81@hotmail.com und m.hohenecker@mac.com. Zuerst das Bundeskriminalamt und dann ein IT-Sachverständiger aus Klosterneuburg werden beauftragt, die Echtheit der E-Mails zu beurteilen. Am 16. November 2025 ist klar, „dass diese E-Mails, so wie sie mir übergeben wurden, nicht existieren oder verschickt wurden”, schreibt der Sachverständige in seinem Gutachten an die Staatsanwaltschaft Wien.
Zwar stellte auch ein Sachverständiger aus dem Team Grasser Manipulationen bei den Headerdaten der E-Mails fest und betonte, dass eine 100-prozentige Analyse und Beweisführung “ohne die unveränderten, digitalen Originale” nicht möglich sei, allerdings ging der privat engagierte Gutachter “in der Gesamtschau” von einem Bild aus, “das mehr für als gegen eine Kommunikation zwischen lansky.at und ‘Marion Hohenecker’” sprach. Ein Irrtum: Die offiziellen Anfragen der Ermittler bei Google und Apple ergeben, dass es zwei der drei E-Mail-Adressen möglicherweise nie gab und die E-Mail-Adresse marion.hohenecker69@hotmail.com erst am 6. Juni 2025 eingerichtet wurde, also vier Tage, bevor B. eine eidesstattliche Erklärung abgab.

IT-Forensiker und Datenanalyst ohne PC
Hinsichtlich der behaupteten Postings von Marion Hohenecker unter dem Spitznamen “Nicki” kontaktiert die Staatsanwaltschaft Wien am 6. Oktober 2025 die Geschäftsführung des “Standard”. Dort werden 8.416 Artikel gefunden, die in den unterschiedlichen Schreibweisen entweder das Stichwort “Grasser” oder “Buwog” enthalten. Am Ende liefert aber auch diese Anfrage keinen Treffer. Und B.? Er bleibt bei seiner Erzählung, wird bis Herbst 2025 drei Mal als Zeuge einvernommen und hält die Ermittler bei der Stange, indem er auf seinen Bekannten Istvan Kapovar verweist. Dieser, so B., halte sich in Bratislava auf, verfüge über mehrere Festplatten, auf denen sich “ca. 20 zusätzliche E-Mails befinden, die mit der gegenständlichen Causa zusammenhängen”. und wäre bereit, „den Weg zu diesen Daten zu zeigen“.
B. erzählt auch mir, dass er von der Echtheit der E-Mails überzeugt ist. Ich treffe ihn zum ersten Mal am 20. November 2025 in Wien. Sein Auftreten löst Skepsis bei mir aus. Seine Unterlagen übergibt er mir in einer alten, abgegriffenen Mappe. Bei seinem Handy handelt es sich um ein Tastentelefon. Und darauf, dass er einen modernen und leistungsstarken PC, wie es im Fall eines IT-Forensikers und Datenanalysten zu erwarten gewesen wäre, aus seinem Rucksack zog, wartete ich vergeblich. Wie ich später erfahre, besitzt B. überhaupt keinen PC. Die E-Mails, die er mir schickt, verfasst er auf einem Rechner, der in einer Bibliothek der Arbeiterkammer steht.
Fast zwei Stunden erzählt mir B. eine verworrene Geschichte. Er müsse “ausholen, damit ich die Zusammenhänge verstehe”, sagt er und bettet den Fall Kampusch ebenso wie den Tod des kasachischen Botschafters Rakhat Aliyev oder die Causa Meinl in seine Erzählung ein. Ein Satz, den ich mir damals notiert habe, ist mir in besonderer Erinnerung geblieben: “Es gibt angeblich anschauliches Material, auf dem das Ehepaar Hohenecker mit Peter Hochegger zu sehen ist. Die haben sich getroffen, als das Verfahren bereits im Entstehen war”, sagt B. und deutet eine Absprache zwischen Marion Hohenecker und Peter Hochegger an.
Verwirrspiel um Shaolin-Mönche
In den nächsten Wochen kommt es zu weiteren Treffen mit B., er liefert mir weitere Details zu dem angeblichen Tête-à-Tête zwischen dem Ehepaar Hohenecker und Peter Hochegger. Irgendwann 2016 soll dieses stattgefunden haben, “in Hollabrunn, zu einem Zeitpunkt, wo eine Veranstaltung mit Shaolin-Mönchen stattgefunden hat.” Ich gehe der Informationen nach, doch sie stimmt nicht. Zwar waren die Shaolin-Mönche in der Vergangenheit immer wieder zu Gast in Hollabrunn, doch die besagten Aufnahmen gab es nicht.
Den Namen Istvan Kapovar erwähnt B. mir gegenüber nicht, dafür spricht er von einem Artem Golovin, einem in Prag lebenden Ukrainer, der für die WordPresse-Seite verantwortlich zeichne, auf der B. die Hohenecker-Mails gefunden haben will. B. behauptet, Kontakt zu Golovin zu haben und schlägt vor, diesen in Bratislava zu treffen, doch das Treffen kommt nicht zustande. Auch den Ersatztermin - dieses Mal sollte es nach České Velenice gehen - sagt B. kurzfristig ab. Vermutlich gibt es weder Istvan Kapovar, der einst für den slowakischen Geheimdienst gearbeitet haben soll, noch Artem Golovin.
Das Muster von Michael B. ist immer dasselbe. Er behauptet Dinge, die zu Beginn durchaus interessant klingen, einer genaueren Überprüfung aber nicht standhalten. Letztlich scheitert er an sich selbst: Als er mir erzählt, vom ehemaligen niederösterreichischen Landespolizeidirektor Franz Prucher wertvolle Informationen erhalten zu haben, übersieht er, dass ich diesen aus meiner Zeit im ORF-Landesstudio Niederösterreich bestens kenne. Weder war Prucher der Name B. ein Begriff noch konnte er sich an ein derartiges Treffen erinnern.
Die letzte der vielen Wendungen, die Michael B. auftischte, betrifft ihn selbst: Vom mutmaßlichen Informanten wird er im Frühjahr 2026 zum Beschuldigten. Damit bewies zumindest Manfred Ainedter das richtige Gespür. Bei einem zufälligen Aufeinandertreffen auf der Terrasse eines Wiener Innenstadthotels erklärte er mir, ohne per Du zu sein, bereits am 3. Dezember 2025: “Du wirst sehen, der wird bald selbst auf dem Aktendeckel oben stehen, er ist ein Betrüger.”
Knock-out nach linguistischem Gutachten
So eloquent der arbeits- und obdachlose Michael B. seine Theorien vortrug, so stümperhaft waren am Ende die Fälschungen, mit denen er das große Geld machen wollte. Den letzten Beweis lieferte am 27. März 2026 ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes linguistisches Gutachten. Eine Sprachwissenschafterin verglich B.s einstigen Brief an Manfred Ainedter mit einer angeblich von Marion Hohenecker verfassten E-Mail bzw. mit einer Beilage zu einer der zwölf E-Mails. Im Ergebnis “kommen gesamt gesehen mehr Parallelen in den Vergleichstexten und den inkriminierten Schreiben vor, als gemäß der Hypothese zu erwarten gewesen wären”, so die Einschätzung der Expertin.
Gegen B. wird wegen des Verdachts der Verleumdung ermittelt. Aus der Untersuchungshaft, in der er sich zwischenzeitlich befand, wurde er entlassen. Wohin das Geld verschwunden ist, dass er Grasser und Co. abnahm, ist unklar. Offiziell ist von 22.500 Euro die Rede. Noch viel größer ist jedoch der Reputationsschaden, den sich einige Anwälte von Karl-Heinz Grasser eingetreten haben. Vermutlich hätte bereits ein einfacher Hintergrundcheck gereicht, um herauszufinden, mit wem sie es zu tun haben. Das Ermittlungsverfahren gegen Marion Hohenecker und Co., das die Juristen lostraten, wurde am 31. Juli 2026 eingestellt, da “die Ermittlungen den vorliegenden Anfangsverdacht gegen die Verdächtige keineswegs erhärteten, sondern vielmehr zum Ergebnis führten, dass die Vorwürfe auf einer Verleumdung samt gefälschten E-Mails sowie einer unrichtigen eidesstattlichen Erklärung beruhten.”
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