Investigativ · BEITRAG
Vorwürfe gegen Buwog-Richterin Hohenecker: Fake-Mails wiesen eklatante Fehler auf
marion.hohnecker69@hotmail.com
Von Gernot Rohrhofer
Redaktionsleiter · · 3 min Lesezeit

Wie genau müssen Behauptungen geprüft werden, bevor eine Richterin angezeigt wird? Und hätten die Anwälte von Karl-Heinz Grasser die Reißleine ziehen müssen, nachdem ihr eigener IT-Experte festgestellt hatte, dass “die E-Mail-Header teilweise manipuliert wirken”? Seit Bekanntwerden der E-Mail-Affäre um die Buwog Richterin Marion Hohenecker stehen die Wiener Top-Juristen Dieter Böhmdorfer, Norbert Wess und Manfred Ainedter massiv in der Kritik.
Am 28. August 2025 übermittelt die Verteidigung von Karl-Heinz Grasser dem fallführenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wien ein Gutachten eines Tiroler IT-Experten - unter anderem mit dem Ersuchen, “die Ermittlungen mit höchstem Nachdruck zu verfolgen”, wobei argumentiert wird, “dass Mag. Karl-Heinz Grasser in der Justizanstalt in Innsbruck seine Strafhaft verbüßt und die generelle Möglichkeit (bzw. das Recht) der Strafgefangenen auf Ausgang wegen des öffentlichen Meinungsdrucks ihm gegenüber offenkundig besonders restriktiv gehandhabt wird.”
Die Ermittlungen gegen die ehemalige Richterin im Buwog-Verfahren, Marion Hohenecker, wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs laufen am 28. August 2025 bereits knapp zwei Monate. Karl-Heinz Grassers Anwalt Dieter Böhmdorfer hatte sie - ausgehend von zwölf letztlich gefälschten E-Mails - am 24. Juni 2025, also vor Vorliegen des Privatgutachtens, angezeigt und ihr sinngemäß vorgeworfen, nicht nur befangen gewesen zu sein, sondern auch Geld bekommen zu haben, um einen Schuldspruch herbeizuführen.
Der - laut Eigenbeschreibung - auf die Bereiche IT, Cyber Security und hochsichere Kommunikation spezialisierte Thomas U. wertet auf 57 Seiten eine E-Mail-Nachricht nach der anderen aus und kommt gleich auf Seite zwei seines Gutachtens zu einem bemerkenswerten Ergebnis: “Header unvollständig: Essenzielle Felder fehlen teilweise.” Und: “Header wirken teilweise ‘manipuliert’”. Ebenso macht U. darauf aufmerksam, dass “ohne die unveränderten, digitalen EML-Originale eine 100%ige Analyse und Beweisführung nicht möglich ist.” Und dennoch: Im Endergebnis geht U. “mit großer Wahrscheinlichkeit” davon aus, “dass diese Kommunikation stattgefunden hat.”

War die Verlockung zu groß?
Die Themen, die Marion Hohenecker und der Wiener Rechtsanwalt Gerald Ganzger in spätnächtlichen E-Mail-Konversationen besprochen haben sollen, dürften im Umfeld von Karl-Heinz Grasser zu dem einen oder anderen Tunnelblick geführt haben. Seit knapp zehn Jahren - der Prozess gegen Karl-Heinz Grasser rund um illegale Absprachen im Zusammenhang mit der Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen begann 2017 - hört man, dass das Verfahren “gekapert” worden wäre.
Ein Narrativ, das Michael B. nicht nur bediente, sondern befeuerte. Die von ihm gefälschten E-Mails behandelten einen vermutlich SPÖ-nahen Freundeskreis ebenso wie ein kasachisches Schmiergeldkonto und Zahlungen an den damals kurz vor Prozessbeginn geständigen Peter Hochegger. Seine Fälschungen legte B. ausgerechnet am 1. April 2025 vor. Angesichts einiger eklatanter Fehler könnte man tatsächlich von einem Aprilscherz sprechen.
Wie unprofessionell die Fälschungen teilweise waren, zeigt eine Nachricht, die Gerald Ganzger am 18. April 2018 an Marion Hohenecker verschickt haben soll. Während sonst mehrmals die E-Mail-Adresse marion.hohenecker69@hotmail.com auftaucht, ist es hier die Adresse marion.hohnecker69@hotmail.com, weshalb davon auszugehen ist, dass B. beim Reproduzieren der Headerdaten schlichtweg ein “e” vergessen hat.

Mehrere E-Mail-Nachrichten wiesen Diskrepanzen bei den Zeitstempeln, unterschiedliche Erscheinungsbilder, Mischungen aus deutschen und englischen Begriffen sowie inkonsistente Aneinanderreihungen der Zeilen “Betreff” und “Empfänger” auf.
Auch der Umstand, dass Marion Hohenecker in Summe drei E-Mail-Adressen verwendet haben soll, hätte das Umfeld von Karl-Heinz Grasser stutzig machen können. Offizielle Anfragen bei Google und Apple im Rahmen der Ermittlungen ergaben, dass es zwei der drei E-Mail-Adressen möglicherweise nie gab und die E-Mail-Adresse marion.hohenecker69@hotmail.com erst am 6. Juni 2025 eingerichtet wurde. Das war vier Tage, bevor B. vor einem Notar eine eidesstattliche Erklärung abgab. Und 18 Tage, bevor Grassers Anwälte eine Sachverhaltsdarstellung gegen Hohenecker einbrachten.
Umfangreiche Ermittlungen gegen Michael B.
Während die Ermittlungen gegen Marion Hohenecker und einige andere prominente Justizangehörige eingestellt wurden, wird gegen Michael B. wegen des Verdachts der Verleumdung, der Fälschung von Beweismitteln und des schweren gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt. Wohin das Geld verschwunden ist, dass er Grasser und Co. abnahm, ist unklar. Offiziell ist von 22.500 Euro die Rede.
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